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KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89 |
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- EuGH, 06.10.2020 - C-2/20
Daimler
Auszug aus KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
Die vorstehenden Urteilsausführungen zur Frage nach der "richtigen« Minderwert-Berechnung (vgl. ES Kfz-Schaden C-2/14, ES Kfz-Schaden C-2/15, ES Kfz-Schaden C-2/16, ES Kfz-Schaden C-2/20, ES Kfz-Schaden C-2/21), vom KG hier nach wie vor ohne Bindung an eine bestimmte Methode beantwortet (ES Kfz-Schaden C-2/9, ES Kfz-Schaden C-2/19, ES Kfz-Schaden C-2/24), sprechen weitere - festzuhaltende - Gesichtspunkte an: 1. Eine Minderwert-Schätzung ohne sachverständige Hilfe kann fehlerhaft sein - und ebenso das Gutachten eines Sachverständigen, der lediglich vorgegebene Werte aus schematischer Berechnung übernimmt.2. Eine - günstige - Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt darf nicht unberücksichtigt bleiben: Markt-orientierter - eben: merkantiler - Minderwert! Im übrigen bleibt bei aller Vorliebe für den Berechnungsweg "Ruhkopf/Sahm« nach wie vor ein uneinheitliches Bild auch in der neueren Rechtsprechung: für die Methode Ruhkopf/Sahm: OLG Hamm (Urteil - 13 U 283/85 - 14.7.1986, in DRsp I (123) 320 a = DAR 1987, 83 ), LG Mönchengladbach (Urteil - 10 O 299/84 - 7.2.1985, in DAR 1985, 257 ), LG Münster (Urteil - 1 S 2/84 - 15.2.1984, in DAR 1984, 222 ); das sogenannte "Hamburger Modell« wird vom AG Viersen (Urteil - 17 C 294/86 - 24.10.1985, in DAR 1987, 228) favorisiert; für das AG Essen (Urteil - 12 C 227/85 - 6.3.1986, in VersR 1987, 1154) haben sich die gängigen Berechnungsmethoden - insbesondere die vom BGH favorisierten Versionen (oben ES Kfz-Schaden C-2/15) einerseits und das "Hamburger Modell« (C - 2/20) andererseits - nicht durchgesetzt; vielmehr sei - und das ist letztlich auch der vom KG seit langem beschrittene Weg - mit sachverständiger Hilfe zu versuchen, den Minderwert für den jeweiligen konkreten Fall zu ermitteln; ähnlich OLG Köln ES Kfz-Schaden C-2/29; schließlich ist das LG Hanau, das die Methode "Halbgewachs« anwendet, bereits oben unter ES Kfz-Schaden C-2/26 zitiert worden.
- EuGH, 24.06.2022 - C-2/21
Rzecznik Praw Obywatelskich - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
Auszug aus KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
Die vorstehenden Urteilsausführungen zur Frage nach der "richtigen« Minderwert-Berechnung (vgl. ES Kfz-Schaden C-2/14, ES Kfz-Schaden C-2/15, ES Kfz-Schaden C-2/16, ES Kfz-Schaden C-2/20, ES Kfz-Schaden C-2/21), vom KG hier nach wie vor ohne Bindung an eine bestimmte Methode beantwortet (ES Kfz-Schaden C-2/9, ES Kfz-Schaden C-2/19, ES Kfz-Schaden C-2/24), sprechen weitere - festzuhaltende - Gesichtspunkte an: 1. Eine Minderwert-Schätzung ohne sachverständige Hilfe kann fehlerhaft sein - und ebenso das Gutachten eines Sachverständigen, der lediglich vorgegebene Werte aus schematischer Berechnung übernimmt. - OLG Hamm, 14.07.1986 - 13 U 283/85
Merkantiler Minderwert und dessen Ermittlung; Schadensregulierung bei …
Auszug aus KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
2. Eine - günstige - Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt darf nicht unberücksichtigt bleiben: Markt-orientierter - eben: merkantiler - Minderwert! Im übrigen bleibt bei aller Vorliebe für den Berechnungsweg "Ruhkopf/Sahm« nach wie vor ein uneinheitliches Bild auch in der neueren Rechtsprechung: für die Methode Ruhkopf/Sahm: OLG Hamm (Urteil - 13 U 283/85 - 14.7.1986, in DRsp I (123) 320 a = DAR 1987, 83 ), LG Mönchengladbach (Urteil - 10 O 299/84 - 7.2.1985, in DAR 1985, 257 ), LG Münster (Urteil - 1 S 2/84 - 15.2.1984, in DAR 1984, 222 ); das sogenannte "Hamburger Modell« wird vom AG Viersen (Urteil - 17 C 294/86 - 24.10.1985, in DAR 1987, 228) favorisiert; für das AG Essen (Urteil - 12 C 227/85 - 6.3.1986, in VersR 1987, 1154) haben sich die gängigen Berechnungsmethoden - insbesondere die vom BGH favorisierten Versionen (oben ES Kfz-Schaden C-2/15) einerseits und das "Hamburger Modell« (C - 2/20) andererseits - nicht durchgesetzt; vielmehr sei - und das ist letztlich auch der vom KG seit langem beschrittene Weg - mit sachverständiger Hilfe zu versuchen, den Minderwert für den jeweiligen konkreten Fall zu ermitteln; ähnlich OLG Köln ES Kfz-Schaden C-2/29; schließlich ist das LG Hanau, das die Methode "Halbgewachs« anwendet, bereits oben unter ES Kfz-Schaden C-2/26 zitiert worden.
- LG Osnabrück, 17.02.1984 - 11 S 329/83
Auszug aus KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
2. Eine - günstige - Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt darf nicht unberücksichtigt bleiben: Markt-orientierter - eben: merkantiler - Minderwert! Im übrigen bleibt bei aller Vorliebe für den Berechnungsweg "Ruhkopf/Sahm« nach wie vor ein uneinheitliches Bild auch in der neueren Rechtsprechung: für die Methode Ruhkopf/Sahm: OLG Hamm (Urteil - 13 U 283/85 - 14.7.1986, in DRsp I (123) 320 a = DAR 1987, 83 ), LG Mönchengladbach (Urteil - 10 O 299/84 - 7.2.1985, in DAR 1985, 257 ), LG Münster (Urteil - 1 S 2/84 - 15.2.1984, in DAR 1984, 222 ); das sogenannte "Hamburger Modell« wird vom AG Viersen (Urteil - 17 C 294/86 - 24.10.1985, in DAR 1987, 228) favorisiert; für das AG Essen (Urteil - 12 C 227/85 - 6.3.1986, in VersR 1987, 1154) haben sich die gängigen Berechnungsmethoden - insbesondere die vom BGH favorisierten Versionen (oben ES Kfz-Schaden C-2/15) einerseits und das "Hamburger Modell« (C - 2/20) andererseits - nicht durchgesetzt; vielmehr sei - und das ist letztlich auch der vom KG seit langem beschrittene Weg - mit sachverständiger Hilfe zu versuchen, den Minderwert für den jeweiligen konkreten Fall zu ermitteln; ähnlich OLG Köln ES Kfz-Schaden C-2/29; schließlich ist das LG Hanau, das die Methode "Halbgewachs« anwendet, bereits oben unter ES Kfz-Schaden C-2/26 zitiert worden. - LG Mönchengladbach, 07.02.1985 - 10 O 299/84
Auszug aus KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
2. Eine - günstige - Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt darf nicht unberücksichtigt bleiben: Markt-orientierter - eben: merkantiler - Minderwert! Im übrigen bleibt bei aller Vorliebe für den Berechnungsweg "Ruhkopf/Sahm« nach wie vor ein uneinheitliches Bild auch in der neueren Rechtsprechung: für die Methode Ruhkopf/Sahm: OLG Hamm (Urteil - 13 U 283/85 - 14.7.1986, in DRsp I (123) 320 a = DAR 1987, 83 ), LG Mönchengladbach (Urteil - 10 O 299/84 - 7.2.1985, in DAR 1985, 257 ), LG Münster (Urteil - 1 S 2/84 - 15.2.1984, in DAR 1984, 222 ); das sogenannte "Hamburger Modell« wird vom AG Viersen (Urteil - 17 C 294/86 - 24.10.1985, in DAR 1987, 228) favorisiert; für das AG Essen (Urteil - 12 C 227/85 - 6.3.1986, in VersR 1987, 1154) haben sich die gängigen Berechnungsmethoden - insbesondere die vom BGH favorisierten Versionen (oben ES Kfz-Schaden C-2/15) einerseits und das "Hamburger Modell« (C - 2/20) andererseits - nicht durchgesetzt; vielmehr sei - und das ist letztlich auch der vom KG seit langem beschrittene Weg - mit sachverständiger Hilfe zu versuchen, den Minderwert für den jeweiligen konkreten Fall zu ermitteln; ähnlich OLG Köln ES Kfz-Schaden C-2/29; schließlich ist das LG Hanau, das die Methode "Halbgewachs« anwendet, bereits oben unter ES Kfz-Schaden C-2/26 zitiert worden. - EuGH, 20.01.2014 - C-2/14
Nguyen und Schönherr - Beschleunigtes Verfahren
Auszug aus KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
Die vorstehenden Urteilsausführungen zur Frage nach der "richtigen« Minderwert-Berechnung (vgl. ES Kfz-Schaden C-2/14, ES Kfz-Schaden C-2/15, ES Kfz-Schaden C-2/16, ES Kfz-Schaden C-2/20, ES Kfz-Schaden C-2/21), vom KG hier nach wie vor ohne Bindung an eine bestimmte Methode beantwortet (ES Kfz-Schaden C-2/9, ES Kfz-Schaden C-2/19, ES Kfz-Schaden C-2/24), sprechen weitere - festzuhaltende - Gesichtspunkte an: 1. Eine Minderwert-Schätzung ohne sachverständige Hilfe kann fehlerhaft sein - und ebenso das Gutachten eines Sachverständigen, der lediglich vorgegebene Werte aus schematischer Berechnung übernimmt. - EuGH, 17.10.2017 - C-2/16
J. S. R. - Streichung
Auszug aus KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
Die vorstehenden Urteilsausführungen zur Frage nach der "richtigen« Minderwert-Berechnung (vgl. ES Kfz-Schaden C-2/14, ES Kfz-Schaden C-2/15, ES Kfz-Schaden C-2/16, ES Kfz-Schaden C-2/20, ES Kfz-Schaden C-2/21), vom KG hier nach wie vor ohne Bindung an eine bestimmte Methode beantwortet (ES Kfz-Schaden C-2/9, ES Kfz-Schaden C-2/19, ES Kfz-Schaden C-2/24), sprechen weitere - festzuhaltende - Gesichtspunkte an: 1. Eine Minderwert-Schätzung ohne sachverständige Hilfe kann fehlerhaft sein - und ebenso das Gutachten eines Sachverständigen, der lediglich vorgegebene Werte aus schematischer Berechnung übernimmt. - EuGH - C-2/24 (anhängig)
Teva Pharmaceutical Industries und Cephalon/ Kommission
Auszug aus KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
Die vorstehenden Urteilsausführungen zur Frage nach der "richtigen« Minderwert-Berechnung (vgl. ES Kfz-Schaden C-2/14, ES Kfz-Schaden C-2/15, ES Kfz-Schaden C-2/16, ES Kfz-Schaden C-2/20, ES Kfz-Schaden C-2/21), vom KG hier nach wie vor ohne Bindung an eine bestimmte Methode beantwortet (ES Kfz-Schaden C-2/9, ES Kfz-Schaden C-2/19, ES Kfz-Schaden C-2/24), sprechen weitere - festzuhaltende - Gesichtspunkte an: 1. Eine Minderwert-Schätzung ohne sachverständige Hilfe kann fehlerhaft sein - und ebenso das Gutachten eines Sachverständigen, der lediglich vorgegebene Werte aus schematischer Berechnung übernimmt. - AG Essen, 06.03.1986 - 12 C 227/85
Rechtsprechung hinsichtlich der Ermittlung des Minderwerts bei einem …
Auszug aus KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
2. Eine - günstige - Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt darf nicht unberücksichtigt bleiben: Markt-orientierter - eben: merkantiler - Minderwert! Im übrigen bleibt bei aller Vorliebe für den Berechnungsweg "Ruhkopf/Sahm« nach wie vor ein uneinheitliches Bild auch in der neueren Rechtsprechung: für die Methode Ruhkopf/Sahm: OLG Hamm (Urteil - 13 U 283/85 - 14.7.1986, in DRsp I (123) 320 a = DAR 1987, 83 ), LG Mönchengladbach (Urteil - 10 O 299/84 - 7.2.1985, in DAR 1985, 257 ), LG Münster (Urteil - 1 S 2/84 - 15.2.1984, in DAR 1984, 222 ); das sogenannte "Hamburger Modell« wird vom AG Viersen (Urteil - 17 C 294/86 - 24.10.1985, in DAR 1987, 228) favorisiert; für das AG Essen (Urteil - 12 C 227/85 - 6.3.1986, in VersR 1987, 1154) haben sich die gängigen Berechnungsmethoden - insbesondere die vom BGH favorisierten Versionen (oben ES Kfz-Schaden C-2/15) einerseits und das "Hamburger Modell« (C - 2/20) andererseits - nicht durchgesetzt; vielmehr sei - und das ist letztlich auch der vom KG seit langem beschrittene Weg - mit sachverständiger Hilfe zu versuchen, den Minderwert für den jeweiligen konkreten Fall zu ermitteln; ähnlich OLG Köln ES Kfz-Schaden C-2/29; schließlich ist das LG Hanau, das die Methode "Halbgewachs« anwendet, bereits oben unter ES Kfz-Schaden C-2/26 zitiert worden. - LG Münster, 15.02.1984 - 1 S 2/84
Auszug aus KG, 22.10.1990 - 12 U 6048/89
2. Eine - günstige - Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt darf nicht unberücksichtigt bleiben: Markt-orientierter - eben: merkantiler - Minderwert! Im übrigen bleibt bei aller Vorliebe für den Berechnungsweg "Ruhkopf/Sahm« nach wie vor ein uneinheitliches Bild auch in der neueren Rechtsprechung: für die Methode Ruhkopf/Sahm: OLG Hamm (Urteil - 13 U 283/85 - 14.7.1986, in DRsp I (123) 320 a = DAR 1987, 83 ), LG Mönchengladbach (Urteil - 10 O 299/84 - 7.2.1985, in DAR 1985, 257 ), LG Münster (Urteil - 1 S 2/84 - 15.2.1984, in DAR 1984, 222 ); das sogenannte "Hamburger Modell« wird vom AG Viersen (Urteil - 17 C 294/86 - 24.10.1985, in DAR 1987, 228) favorisiert; für das AG Essen (Urteil - 12 C 227/85 - 6.3.1986, in VersR 1987, 1154) haben sich die gängigen Berechnungsmethoden - insbesondere die vom BGH favorisierten Versionen (oben ES Kfz-Schaden C-2/15) einerseits und das "Hamburger Modell« (C - 2/20) andererseits - nicht durchgesetzt; vielmehr sei - und das ist letztlich auch der vom KG seit langem beschrittene Weg - mit sachverständiger Hilfe zu versuchen, den Minderwert für den jeweiligen konkreten Fall zu ermitteln; ähnlich OLG Köln ES Kfz-Schaden C-2/29; schließlich ist das LG Hanau, das die Methode "Halbgewachs« anwendet, bereits oben unter ES Kfz-Schaden C-2/26 zitiert worden.
- KG, 23.09.1991 - 12 U 4318/90
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
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